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   BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13   

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https://dejure.org/2014,7996
BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13 (https://dejure.org/2014,7996)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2014 - 2 StR 516/13 (https://dejure.org/2014,7996)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13 (https://dejure.org/2014,7996)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses von allen Richtern i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a; StPO § 349 Abs. 4
    Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses von allen Richtern i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was man als Beisitzerin alles nicht mehr so genau weiß, befremdlich

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Eröffnungsbeschluss fehlt ... weil Vorsitzender doppelt unterschreibt und Beisitzerin nichts mehr weiß!

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13
    Zwar berührt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine fehlende oder nicht von allen Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses dann nicht dessen Wirksamkeit, wenn nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (vgl. zuletzt BGH, NStZ 2012, 225).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08

    Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13
    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Einstellung des Verfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08).
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große

    Dies setzt eine mündliche Beschlussfassung oder eine dahin zu verstehende gemeinsame Besprechung oder Beratung über die Eröffnung voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13).

    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).

  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 398/14

    Angeklagte Tat als Grenze der Urteilsfindung (angeklagter Tatzeitraum)

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13 - dieses Urteil, soweit der Angeklagte verurteilt worden war, aufgehoben und das Verfahren eingestellt, da es an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlte.
  • OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16

    Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht wegen fehlendem Eröffnungsbeschluss

    Das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis hat die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Einstellung des Verfahrens zur Folge (vgl. BGH, Beschl. v. 13.03.2014 - 2 StR 516/13 [bei juris] m. w. N.).
  • OLG Jena, 21.05.2014 - 1 Ws 199/14

    Untersuchungshaft: Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht nach

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.03.2014 (Az. 2 StR 516/13) das Urteil des Landgerichts Gera vom 24.06.2013 auf, soweit der Angeklagte verurteilt wurde, und stellte das Verfahren insoweit gemäß §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1, 206a StPO ein.
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